Viele Städte besitzen eine eigene Baumschutzsatzung. Diese schützt Bäume ab einem festgelegten Umfang vor einer mutwilligen Fällung des privaten
Eigentümers.
Es muss laut Baumschutzsatzung ein Antrag auf Fällgenehmigung beim Grünflächenamt der Stadt Krefeld gestellt werden. Dieser Antrag muss vom Grünflächenamt geprüft und genehmigt werden, bevor der
private Besitzer den Baum fällen darf, sonst werden empfindliche finanzielle Strafen verhängt.
Wir als Baumfreunde halten diese Baumschutzsatzung für absolut erhaltenswert und wünschen uns eine strengere Kontrolle der Einhaltung der Nachpflanzungspflichten und einen erhöhten Schutz unseres Grünbestandes im Interesse aller Mitbürger und deren Wohlbefinden.
Hier finden Sie nähere Informationen zur Baumschutzsatzung der Stadt Krefeld: